Gründer der Kanzlei
1989 Zulassung als Rechtsanwältin
1989 Eintritt in eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei
1994 Singularzulassung zum Oberlandesgericht Düsseldorf
1994 Gründung der Kanzlei Schmidt-Weltin
seit 2005 Fachanwältin für Medizinrecht
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
Mitglied in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung
1998 Zulassung als Rechtsanwältin
1998 Tätigkeit als angestellte Anwältin in Wirtschaftskanzlei
2001 Eintritt in die Kanzlei als Partnerin, Umbenennung in Schmidt-Weltin-Hoff
seit 2003 Fachanwältin für Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
2005 Zulassung als Rechtsanwalt
2005 Tätigkeit als Anwalt in Kanzlei mit zivilrechtlicher Ausprägung
2010 Eintritt in die Kanzlei Schmidt-Weltin-Hoff, Düsseldorf